Es ist Schmutziger Donnerstag in Lahr, die Straßen sind voller Narren, und Fahrschülerin Emma (18) fragt Stefan Löffel beim Theorieunterricht: "Darf ich eigentlich mit meinem Einhorn-Kostüm Auto fahren?" Die Frage klingt lustig – ist aber prüfungsrelevant. "Kommt drauf an", schmunzelt Stefan Löffel. "Wenn dein Horn die Sicht versperrt, wird's teuer!" Willkommen zur närrischsten Theoriestunde des Jahres.
Theoriefrage: Darfst du verkleidet Auto fahren?
A) Ja, immer – Fasching ist Fasching
B) Ja, solange die Sicht nicht eingeschränkt ist
C) Nein, Verkleidungen sind am Steuer verboten
"B ist richtig", erklärt Mario Lo Conte. "Es gibt kein Kostümverbot – aber die StVO ist eindeutig: Nichts darf die Sicht oder Bewegungsfreiheit einschränken."
Das bedeutet konkret:
Eine Clowns-Nase ist erlaubt. Eine Narrenkappe ist ebenfalls erlaubt. Bei großen Perücken wird es kritisch – sie sind nur erlaubt, wenn sie nicht ins Sichtfeld ragen. Eine Maske vor dem Gesicht ist verboten. Riesige Flügel gefährden die Bewegungsfreiheit und sind damit ebenfalls tabu.
Burak Özdagci kennt die Tücken: "Letztes Jahr kam ein Fahrschüler mit einer Gorilla-Maske zur Fahrstunde – als Scherz. Ich musste ihm erklären: Das wäre ein Verstoß gegen Paragraph 23 StVO. Gesicht muss erkennbar sein, Sichtfeld muss frei sein."
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen:
Wer durch sein Kostüm die Sicht einschränkt, riskiert ein Bußgeld. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich die Strafe deutlich. Bei einem Unfall droht Teilschuld, und die Versicherung kann Leistungen kürzen. Die aktuellen Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr findest du im offiziellen Bußgeldkatalog des Innenministeriums Baden-Württemberg unter im.baden-wuerttemberg.de.
Knifflige Frage: Darf Konfetti auf dem Armaturenbrett liegen?
"Solange es nicht die Sicht durch die Windschutzscheibe behindert oder unter die Pedale rutscht", erklärt Derek Berger. "Aber Vorsicht: Bei einer Kontrolle kann das als nicht ordnungsgemäß gesichertes Fahrzeug gewertet werden."
Alexander Keitel ergänzt: "Ich rate meinen Fahrschülern: Nach dem Umzug kurz durchsaugen, bevor ihr losfahrt. Luftschlangen um den Rückspiegel? Keine gute Idee!"
"Fasching und Alkohol gehören für viele zusammen", sagt Wolfgang Witteborn ernst. "Aber am Steuer hört der Spaß auf."
Zur Erinnerung: Wer unter 21 ist oder sich in der Probezeit befindet, muss 0,0 Promille einhalten. Alle anderen dürfen maximal 0,5 Promille haben – aber schon ab 0,3 Promille ist es bei Auffälligkeiten strafbar.
Isabell Groß berichtet: "Jedes Jahr nach Fasching höre ich Geschichten von Fahrschülern, deren ältere Geschwister oder Freunde den Führerschein verloren haben. Ein Gläschen Sekt am Nachmittag, abends noch Auto gefahren – und dann die Kontrolle."
Marco Goberville erinnert sich an eine Fahrstunde am Rosenmontag: "Wir fuhren durch Ettenheim, überall Narren auf der Straße. Mein Fahrschüler war super konzentriert – bis plötzlich eine Hexe auf die Straße sprang. Zum Glück hatte er den Fuß schon über der Bremse."
Burak Özdagci lacht: "In Kappel-Grafenhausen habe ich mal einen Fahrschüler gefragt, warum er so einen großen Hut trägt. Er meinte: Das ist mein Glücksbringer für die Prüfung! Musste er leider abnehmen – keine Sicht nach oben."
Erstens: Macht den Kostüm-Check. Ist die Sicht frei? Ist die Bewegung frei? Dann los! Zweitens: Kein Alkohol, auch nicht nur ein Piccolo. Drittens: Vorsicht bei Fußgängern – Narren sind unberechenbar. Viertens: Haltet das Auto sauber, denn Konfetti kann gefährlich werden. Und fünftens: Hupen ist nur zur Warnung erlaubt, nicht aus Jux.
Fasching feiern und sicher fahren – das geht! Bei der Fahrschule Lo Conte lernt ihr, wie ihr auch in der fünften Jahreszeit einen kühlen Kopf bewahrt. Und wer feiern will, lässt das Auto stehen.
Narri-Narro – aber sicher!
Fragen zur Fasent? Kommt vorbei – wir erklären euch die verrücktesten Verkehrsregeln! Unsere Standorte: Lahr, Kappel-Grafenhausen, Ettenheim und neu Friesenheim (Dienstag ab 18 Uhr). Alle Infos unter www.fahrschule-loconte.de
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