Thursday, der 28 März 2024
 
 

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Mietminderung durch Schimmelgefahr.

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Klaus Hess Hausverwaltungen eG

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77652 Offenburg
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Mietminderung durch Schimmelgefahr.

 

Schimmelgefahr allein rechtfertigt keine Mietminderung.

Die bloße Gefahr, dass in einer Wohnung aufgrund einer bei Errichtung üblichen, aber heute nicht mehr zeitgemäßen Bausubstanz Schimmel auftreten kann, stellt keinen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt.

Gerne informiert Klaus Hess von der Hausverwaltung Hess Sie über den rechtlichen Zusammenhang.