Friday, der 29 März 2024
 
 

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Corona

Hilfe für Unternehmern

Beate Hackmann

Im Messmersgrund 27
77933 Lahr
Telefon: +49 176 31696636
Telefax:
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Corona

 

Unternehmen müssen strategisch planen, wie es die nächsten Wochen und Monate weitergeht. 

Wichtig ist natürlich, die gesamte Strategie jetzt zu aktualisieren - und vielleicht Dinge aufzuarbeiten, die schon lange geplant sind. 

Wichtig ist auch, zu sehen, welche Unterstützung Sie bekommen können, das ändert sich stündlich. Wir empfehlen, vorausschauend Unterstützungsleistungen zu beantragen soweit möglich. 

Themen dabei sind: 

Arbeitsausfall

  • Kurzarbeitergeld
  • Steuerstundungen zur Liquiditätsbeschaffung
  • Kredite zur Liquiditätsbeschaffung
  • Arbeitsausfall

Hier ein paar Stichworte für Sie zur aktuellen Lage: 

1. Arbeitsausfall:

a) Erkrankung durch Coronavirus: bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann sich die Kosten entsprechend Umlage 1 von der Krankenkasse zurückerstatten lassen. 

b) Quarantäne aufgrund des Infektionsschutzgesetzes angeordnet: Lohnfortzahlungspflicht, Arbeitgeber kann sich Entgelt auf Antrag von der zuständigen Behörde, im Regelfall das Gesundheitsamt, erstatten lassen. 

c) Empfehlung an Mitarbeiter ausgesprochen, sich wegen Aufenthalt in einem Risikogebiet oder aus anderen Gründen in Quarantäne zu begeben:

  • Entscheidet der Mitarbeiter freiwillig ohne Aufforderung des Arbeitgebers, Zuhause zu bleiben, muss er Urlaub nehmen
  • Entscheidet der Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter zuhause bleiben muss, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Folglich muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlen auch ohne Urlaubsschein oder Krankmeldung

d) Mitarbeiter kann aufgrund Schließung der Grenzen nicht zur Arbeit kommen UND der Arbeitgeber entbindet ihn NICHT von der Pflicht zur Arbeitsleistung: der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt.

e) Kinderbetreuung zuhause: Entgeltfortzahlung von bis zu drei Tagen.

f) Betriebsschließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes:
   Folgende Maßnahmen sind zu beachten:

  • Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
  • Überprüfung der Versicherungspolicen auf eine etwaige Erstattungen
    oder Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Überprüfung Antrag auf Kurzarbeitergeld

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz!

Steuerstundungen und Herabsetzung von Steuervorauszahlungen:

Stundungen von Steuerschulden sollen erleichtert werden. Herabsetzungsanträge für Steuervorauszahlungen sollen erleichterten Bedingungen unterliegen. Ein BMF-Schreiben zur weiteren Vorgehensweise wird in den nächsten Tagen erwartet.

Kredite
Die bestehenden Kreditprogramme für Unternehmen werden erweitert. Bei diesen Programmen erfolgt der Antrag immer über die Hausbank. Ein Sonderprogramm von der KfW soll noch aufgelegt werden.

Achtung: Die Lage ändert sich laufend. 

Fragen gern an uns! Nutzen Sie dazu auch die Powerstunde kostenfrei. Rufen Sie uns an unter 0176 31696636.

Und bleiben Sie gesund! 

Ihre Beate Hackmann