Auto. (gültig ab 19.01.2013)
Kraftwagen bis max. 3,5 t, zzgl. max 8 Sitzplätze (ohne Fahrer ).
Mitführen von Anhängern
Alle Anhänger bis 750 kg zG,
bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter: 18/17 begleitetes Fahren)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung