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PRÄVENTIONS-KURSE
Wichtige Information für alle gesetzlich Krankenversicherte:
Die unter Prävention beschriebenen Kurse sind - Teilnahmenachweis vorausgesetzt - nach § 20 SGB V durch die Gesetzlichen ...
PRÄVENTIONS-KURSE
Wichtige Information für alle gesetzlich Krankenversicherte:
Die unter Prävention beschriebenen Kurse sind - Teilnahmenachweis vorausgesetzt - nach § 20 SGB V durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen bis zu 80 % förderungswürdig.