Thursday, der 28 März 2024
 
 

NEWS

Sie befinden sind hier: Startseite > Ortenau > Newsreader_ht24
news

BGH bestärkt das Recht von Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft

Neuigkeiten

Klaus Hess Hausverwaltungen eG

Lindenplatz 8
77652 Offenburg
Telefon: 0781-20553349
Telefax: 0781-20553352
Firmenprofil
BGH bestärkt das Recht von Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft

 

Der BGH hat in einem Urteil  BGH AZ V ZR 112/18  das Recht von Eigentümern in einer Eigentümergemeinschaft gestärkt. Eigentümer die ihre Wohnung als Ferienwohnung vermieten, können die kurzzeitige Vermietung nur noch per Allstimmigen Beschluss aller Eigentümer verbieten. Bisher war dies mit einem Mehrheitsbeschluss möglich. Das Gericht empfand ein Mehrheitsbeschluss ein zu starker Eingriff in Privatrechte der Eigentümer.

 

Erklärung zum Urteil

 Zulässige Ausübung des Wohnungsnutzungsrechtes aus § 13 I WEG

Die klagende Vermieterin begehrt nun im Rahmen einer Beschlussmängelklage die Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses. Die übrigen sieben Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen halten mit einer Abweisung der Klage dagegen. Sowohl das Amtsgericht Papenburg als auch das Landgericht Aurich hielten den Beschluss für nichtig.

Auch beim BGH dürfte sich die Sache für die Beklagten nicht allzu einfach darstellen. Das Landgericht sah in der kurzzeitigen Vermietung der Eigentumswohnung „an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste“ eine zulässige Ausübung des Wohnungsnutzungsrechtes aus § 13 I WEG. Den Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnete es als einen „unzulässigen Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums“. Die Richter nahmen an, dass das grundrechtlich geschützte Recht der Wohnungseigentümerin durch das Verbot erheblich eingeschränkt sei