Thursday, der 28 März 2024
 
 
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Mike´s Fahrschule
Fahrschule Ottobrunn, Neubiberg
Hauptstrasse 2
85579 Neubiberg
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Fax: 089 66 000 801
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Prüfungsangst
Prüfungsangst
Prüfungsangst Nicht selten hören wir Fahrlehrer den Aufschrei: "Ich habe Prüfungsangst!" Wir alle mussten spätestens in der Schule lernen, mit Erfolgsdruck ...
Prüfungsangst

Prüfungsangst

Nicht selten hören wir Fahrlehrer den Aufschrei: "Ich habe Prüfungsangst!"
Wir alle mussten spätestens in der Schule lernen, mit Erfolgsdruck umzugehen.
Aber wenn wir uns einer Aufgabe nicht gewachsen fühlen und auch nicht flüchten können, dann entsteht Prüfungsangst.
Und die fühlt sich wirklich nicht gut an:
Kalter Schweiß bildet sich auf der Stirn, eine Faust hämmert von innen gegen den Magen, der Mund ist trocken und die Hände sind schwitzig, das Schlucken fällt schwer, da eine unsichtbare Hand die Kehle zuschnürt und zu allem Übel kommt noch das berühmte Zitterknie auf der Kupplung. Und dann vielleicht auch noch ein mürrischer Prüfer!
Oder die Erinnerung an Horrorstories wie "Der Prüfer ist nur fiese Stellen gefahren!"
Oder die hier: "Ich habe doch nur ein Mal das Auto abgewürgt – aus!" "Der Fahrlehrer hat unberechtigt gebremst!" "Wegen einer winzigen Kleinigkeit bin ich durchgefallen!"
Ein echtes Horror-Szenario!

Es gibt zwei Arten von Prüfungsangst:
1. Die normale Angst vor dem, was kommt: Diese Angst vergeht meist schon nach 5 Minuten Prüfungsfahrt, sobald man festgestellt hat, dass nicht mehr verlangt wird als in jeder normalen Fahrstunde.
2. Die panische Prüfungsangst: Diese Angst hat eine Vorgeschichte; man fürchtet, wieder (!) einmal zu versagen und sich bis auf die Knochen zu blamieren. Wenn du weißt, dass du leicht panisch wirst, dann sag Deinem Fahrlehrer frühzeitig Bescheid, damit er schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen kann.

Übrigens: Wenn jemand erzählt, er habe keine Angst vor der Prüfung, so ist er entweder ein Schwätzer oder aber schon so abgebrüht, dass ihm alles egal ist. Letzteres glaube ich nie!

Aber lass Dir dazu von uns ein paar Sachen sagen:
Jeder Prüfer wird als böse hingestellt, wenn er den begehrten Führerschein wieder mitnimmt. Und jeder Prüfer gilt als gut und lieb, wenn er den Führerschein aushändigt. Obwohl kein Prüfer das Ziel hat, einen Fahrschüler absichtlich durchfallen zu lassen, so muss er sich dennoch vergewissern, dass der Fahranwärter in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher durch den Straßenverkehr zu führen.

Jeder Prüfling wird von uns bestens auf die Prüfung vorbereitet. Dennoch gibt es keine Garantie für den Erfolg, weil auch wir nicht wissen ob am Tag X ein Blackout den Schüler daran hindert, sein Können abzurufen. Ferner kann niemand dafür garantieren, dass sich alle anderen Verkehrsteilnehmer richtig verhalten.
 

Team
Unser TEAM
Und wir bilden dich aus:   Mike Röslmaier Der Namensgeber und Chef, Erfinder der Geduld. Meister aller Klassen. Ein paar Worte &uum ...
Unser TEAM

Und wir bilden dich aus:

 

Mike RöslmaierMike Röslmaier
Der Namensgeber und Chef, Erfinder der Geduld.
Meister aller Klassen.

Ein paar Worte über Mike

Michael Seiko
Michael Seiko
Fahrlehrer.

Monika Röslmaier

Nicole Röslmaier
Büro und Anmeldung

Juliana Messmann
Juliane Messmann
Büro und Anmeldung

 
 
 
 
 
Führerschein
Änderungen zum Führerschein
Wichtiger Hinweis: Alle alten, deutschen Führerscheine (grau,grün, rosa und Scheckkarten die vor 2013 ausgestellt wurden) behalten ihre Gültigkeit. Die Änderungen betre ...
Änderungen zum Führerschein

Wichtiger Hinweis:

Alle alten, deutschen Führerscheine (grau,grün, rosa und Scheckkarten die vor 2013 ausgestellt wurden) behalten ihre Gültigkeit. Die Änderungen betreffen vorerst nur neu erteilte Fahrerlaubnisklassen (z.B. durch Ersterteilung, Erweiterung oder Neuerteilung) bzw. neu ausgestellte Führerscheine (z.B. wegen Verlust, Verlängerung oder Umtausch).
 

Überblick über die wichtigsten Änderungen:

  • Befristung der Führerscheine:
    Die Gültigkeitsdauer neu ausgestellter Führerscheine wird ab dem 19. Januar 2013 befristet. Die Gültigkeitsdauer wird 15 Jahre betragen. Die "Verlängerung" wird dann nach aktuellen Stand ohne Vorlage von Eignungsnachweisen (z.B. Sehtest oder ärztliche Bescheinigung) möglich sein.
     
  • Neue Fahrerlaubnisklasse AM:
    Mopeds (bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) fallen bisher nicht unter die harmonisierten Fahrerlaubnisklassen. Mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklasse AM und Mindestanforderungen an die Prüfung wird verbunden mit einer umfassenden Fahrschulausbildung die Verkehrssicherheit weiter verbessert. Bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h werden ebenfalls einbezogen. Das Mindestalter zum Führen dieser Fahrzeuge beträgt 16 Jahre.
     
  • Neue Definition der Fahrerlaubnisklasse A1:
    Die bisherige Definition der Fahrerlaubnisklasse A1 wird ergänzt. Ab dem Jahr 2013 muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden.
    Die noch gültige 80 km/h Regelung für 16 bzw. 17 jährige entfällt.
     
  • Neue Fahrerlaubnisklasse A2:
    Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt) wird ab Anwendung der neuen Vorschriften zur Fahrerlaubnisklasse A2 und definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
     
  • Neue Regelungen für den stufenweisen Aufstieg der Motorrad-Fahrerlaubnisklassen:
    Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur dann neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur eine praktische Prüfung erforderlich. Das Mindestalter für den direkten Zugang zu der Klasse A beträgt 24 Jahre.
     
  • Neue Regelungen für die Fahrerlaubnisklasse B:
    Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet und wesentlich vereinfacht worden. Ab dem Jahr 2013 darf - wie bisher - ein Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse immer mitgeführt werden.
    Darüber hinaus wird künftig auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnisklasse B.
     
  • Die Schlüsselnummer B96:
    Über 3.500 kg bis 4.250 kg zul. Gesamtmasse der Kombination (wobei die zul. Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen darf) ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule zu absolvieren. Die technischen Vorschriften in Bezug auf diese Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.
    Dies bedeutet es ist keine theoretische oder praktische Prüfung nötig.
     
  • Bei der Klasse BE:
    (Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen) wird die zul. Gesamtmasse des Anhängers auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zul. Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.
     
  • Neue Regelung für die Fahrerlaubnisklasse C1E:
    Die "Anhängerregelung" bei der Klasse C1E (Kraftfahrzeuge über 3.500 kg mit Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse) wird analog der Regelung bei der Klasse B vereinfacht. Zulässig sind Kombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt (auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es also künftig nicht mehr an). Die technischen Vorschriften in Bezug auf die Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.
     
  • Neue Definition der Fahrerlaubnisklassen D und D1:
    Bei der Definition der Klassen D und D1 (Busse) kommt es nicht mehr auf die Zahl der Sitzplätze an, sondern auf die Zahl der Personen, auf die das Fahrzeug ausgelegt und gebaut ist (Klasse D1: nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer). Die Klasse D1 wird außerdem auf eine Länge von höchstens 8 m beschränkt.

    Informationsgrundlage: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Stand: November 2011


Gesetzliche Grundlagen:

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)