Übersicht aller Führerscheinklassen der Fahrschule Andreas Hanl

Krafträder:
Führerscheinklassen fürs Motorrad:

  • Klasse A:
    Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von 50 kW, sowie bei symetrisch angeordneten Rädern mit mehr als 50 cm³, mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h oder mit einer Leistung von maximal 15 kW.
  • Klasse A1:
    Krafträder mit mehr als als 50 cm³ jedoch maximal 125 cm³, welche eine maximale Leistung von 11 kW nicht überschreiten. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern mit mehr als 50 cm³, mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h oder mit einer Leistung von maximal 15 kW.
  • Klasse A2:
    Krafträder mit maximal 35 kW oder einem Verhältnis Leistung/Gewicht von maximal 0,2 kW/kg.
  • Klasse AM:
    Zweirädrige Kleinkrafträder - umgangssprachlich Roller genannt - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h oder einer elektrischen Antriebsmaschine (z.B. Fahrräder mit Hilfsmotor) mit maximal 4 kW oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³.
    Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³, Leistung von maximal 4 kW und einer Leermasse bis 350 kg.
  • Mofa:
    Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

Klasse B

  • Klasse B:
    Die Führerscheinklasse fürs Auto. Der normale Autoführerschein für Fahrzeuge bis 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen.
  • Klasse BA:
    Die Führerscheinklasse fürs Auto, ausschließlich mit Automatikgetriebe. Der normale Autoführerschein für Fahrzeuge bis 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen.
  • Klasse B96:
    Für Züge aus PKW mit Anhängern mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg, vorausgesetzt dass PKW und Anhänger zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 bis maximal 4.250 kg aufweisen
  • Klasse BE:
    Für Züge aus Fahrzeugen und Anhängern mit zulässiger Gesamtmasse über 7.500 kg.
  • Klasse B196:
    Ergänzung zur Führerscheinklasse B, so dass jetzt auch Krafträder der Klasse A1 gefahren werden dürfen, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss.

Führerschein-Klassen für den LKW, sowie Trecker und Schlepper:

  • Klasse C:
    Kraftfahrzeuge ab 3500 kg und maximal acht Sitzplätzen. Ein Anhänger mit 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden
  • Klasse CE:
    Alle möglichen Last- und Sattelzüge
  • Klasse L:
    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, mit Anhänger max. 25 km/h...