Übersicht aller Führerscheinklassen der Fahrschule Andreas Hanl
Krafträder:
Führerscheinklassen fürs Motorrad:
- Klasse A:
Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von 50 kW, sowie bei symetrisch angeordneten Rädern mit mehr als 50 cm³, mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h oder mit einer Leistung von maximal 15 kW. - Klasse A1:
Krafträder mit mehr als als 50 cm³ jedoch maximal 125 cm³, welche eine maximale Leistung von 11 kW nicht überschreiten. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern mit mehr als 50 cm³, mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h oder mit einer Leistung von maximal 15 kW. - Klasse A2:
Krafträder mit maximal 35 kW oder einem Verhältnis Leistung/Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. - Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder - umgangssprachlich Roller genannt - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h oder einer elektrischen Antriebsmaschine (z.B. Fahrräder mit Hilfsmotor) mit maximal 4 kW oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³, Leistung von maximal 4 kW und einer Leermasse bis 350 kg. - Mofa:
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Klasse B
- Klasse B:
Die Führerscheinklasse fürs Auto. Der normale Autoführerschein für Fahrzeuge bis 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen. - Klasse BA:
Die Führerscheinklasse fürs Auto, ausschließlich mit Automatikgetriebe. Der normale Autoführerschein für Fahrzeuge bis 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen. - Klasse B96:
Für Züge aus PKW mit Anhängern mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg, vorausgesetzt dass PKW und Anhänger zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 bis maximal 4.250 kg aufweisen - Klasse BE:
Für Züge aus Fahrzeugen und Anhängern mit zulässiger Gesamtmasse über 7.500 kg. - Klasse B196:
Ergänzung zur Führerscheinklasse B, so dass jetzt auch Krafträder der Klasse A1 gefahren werden dürfen, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss.
Führerschein-Klassen für den LKW, sowie Trecker und Schlepper:
- Klasse C:
Kraftfahrzeuge ab 3500 kg und maximal acht Sitzplätzen. Ein Anhänger mit 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden - Klasse CE:
Alle möglichen Last- und Sattelzüge - Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, mit Anhänger max. 25 km/h...